Nachdem in den letzten Jahren die Mithilfe bei Arbeiten im Sommer äußerst gering war, wurde bei der letzten Jahreshauptversammlung (im Okt 2024) der Arbeitsbeitrag neu geregelt. Ab 2025 sind mindestens 6 Stunden abzuarbeiten, davon verbindlich mindestens 1,5 Stunden im Zeitraum Mitte April bis Oktober. Zurückerstattet werden die 50 Euro Arbeitsbeitrag nur wenn alle 6 Stunden innerhalb eines Jahres abgearbeitet werden. Mehr Infos in folgendem Rundschreiben.
Vielen Dank für Eure Mithilfe
1. Vorsitzender Robert Hackl