Es gibt gute Nachrichten zu vermelden: Nachdem die Inzidenz im Landkreis Passau fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 1000 unterschritten hat, dürfen Tennishalle und Tennisstüberl ab Montag, 6. Dezember 2021, wieder bis 22 Uhr öffnen.
Es gelten folgende Corona-Regeln:
Tennishalle: Zutritt nur mit 2G-Plus-Nachweis. Jeder Spieler benötigt zusätzlich zum Status geimpft/genesen auch noch einen negativen Coronatest. Dies kann ein Testzertifikat von einer offiziellen Teststelle sein oder auch ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort. Schnelltests bitte selber mitbringen. Als Aufsichtspersonen gelten der Wirt sowie alle Mitglieder der Vorstandschaft. Wir können allerdings nicht garantieren, dass immer jemand von diesem Personenkreis im Tennisclub anwesend ist. Sollte niemand zur Aufsicht anwesend sein, so ist diese Testmöglichkeit nicht gegeben und es darf auch nicht in der Halle gespielt werden. Schüler, die im Unterricht regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Tennisstüberl: Zutritt nach der 2G-Regel für Geimpfte und Genesene. Ein zusätzlicher Coronatest ist für die Gastronomie nicht nötig. Bitte unterstützt unseren Wirt Anderl, er hat es wahrlich in der letzten Zeit nicht leicht gehabt. Die große Weihnachtsfeier können wir aus den aktuellen Pandemiegründen ohnehin nicht abhalten.